Natur und Topografie:
Die vorgesehenen Standorte der WEA im Rahmen der Ausweisung des Vorranggebietes „Lailehöhe“ liegen alle (mit Ausnahme von WEA Nr. 5) auf dem bewaldeten Höhenrücken zwischen Schlechtnau/Utzenfeld im Süden und Aftersteg/ Muggenbrunn im Norden in einer Höhe von ca. 950 – 1.200 m ü.M.. Die umliegenden und nahegelegenen Talgebiete liegen auf ca. 560 m (Utzenfeld), 600 m (Schlechtnau) bzw. rd. 800 m (Aftersteg und Wieden). Entsprechend ist die Topografie sehr steil, der Höhenrücken überall rund mit meist steil abfallenden Flanken. Dies bedeutet sowohl hinsichtlich der erforderlichen Zuwegung als insbesondere auch der Standorte selbst, dass neben der Rodung von geschätzt ca. 150.000 m² Wald (10.000 – 15.000 m² je WEA, zzgl. Zuwegung) massive Erdbewegungen und aufgrund des enormen Gewichts der Transportmaschinen und Bauteile von ca. 140 Tonnen auch eine extreme Bodenverdichtung dieser Fläche erforderlich sein werden.
Schutzgebietskulissen und Auswirkungen auf die Natur:
Das gesamte Gebiet liegt vollumfänglich innerhalb der Schutzgebietskulisse des Naturparks Südschwarzwald und des Biosphärengebiets Schwarzwald – beides hochkarätige Schutzgebiete die bekanntlich wegen der besonders schützenswerten und einmaligen Natur ausgewiesen wurden.
Innerhalb des vorgesehenen Windenergie-Vorrangebietes sind die Flächen um die WEA Anlagen 6 und 7 westlich, südlich und östlich gleich von 3 Schutzgebieten der höchsten Kategorie umschlossen: Dem Naturschutzgebiet Utzenfluh, dem FFH Gebiet 8113-341 „Belchen“ und dem Vogelschutzgebiet 8114-441 „Südschwarzwald“ – innerhalb dieser liegen sowohl im Wald als auch im Offenland zudem auch noch mehrere gesetzlich geschützte Biotope! Die Schutzgebiete (VSG u. FFH) sind zudem auch Bestandteil der „Natura 2000 Managementpläne“ (Europäische Naturschutzkonzeption). Alle dieser hochkarätigen Schutzgebietskulissen grenzen dort bis auf ca. 200-250 m an die Standorte der beiden WEA! Die Flächen zwischen den Schutzgebieten sind – nicht zuletzt aufgrund ihrer Nähe zu den genannten Schutzgebieten – Lebensraum vieler seltener und geschützter Tierarten (insbesondere von Vögeln und Fledermäusen, aber auch von anderen Tierarten wie z.B. Reptilien und Amphibien). Weiterhin dienen die jetzt noch bewaldeten Flächen den Tieren natürlich auch als Wechsel- bzw. Querungskorridor zwischen den Schutzgebietsflächen. Die erforderliche Waldrodung und Befestigung des Bodens von 20.000 – 30.000 m² führt zu einem dauerhaften Verlust des Lebensraumes für diese Tiere – und in Folge dessen natürlich auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks aller oben genannten Schutzgebiete!
Die WEA 7 würde zudem auch unmittelbar an 2 gesetzlich geschützte Biotope angrenzen (Nr. 28113360131, naturnaher Wald trockenwarmer Standorte bzw. Nr. 281133364514, Felsbildungen im Wald). Es ist naheliegend, dass auch diese Biotope dem erforderlichen 1 – 1,5 ha großen Baustellenplatz weichen müssten und dauerhaft zerstört oder stark beeinträchtigt würden.
Auch die WEA 5 würde im Bereich Tannharzfelsen unmittelbar an gleich 4 gesetzlich geschützte Biotope grenzen (Offenlandbiotope Nr. 181133360327, Trocken- u. Magerrasen, Zwergstrauchheiden und 381133360045, Bergmähwiese, sowie die Biotope Nr. 28113360100, Felsbildungen und Nr. 281133364517, Feldgehölz). Auch hier ist auf Grund des enormen Platzbedarfes für die Anlagen davon auszugehen, dass die Biotope zerstört oder hinsichtlich ihres Schutzzweckes sehr stark beeinträchtigt würden.
Die WEA 4 würde sich in nur ca. 250 m Entfernung zum gesetzl. geschützten Biotop Nr. 181133360132 (Flügelginsterweide Hasbach) befinden – auch hier mit entsprechender Beeinträchtigung des Schutzzwecks.
Die WEA 2 und 3 grenzen in nur ca. 200 m an das westlich gelegene Naturschutzgebiet „Wiedener Weidberge“, das FFH Gebiet 8113-341 „Belchen“ und mehrere dort inkludierte gesetzlich geschützte Biotope. Etwas weiter nördlich liegen Flächen des Vogelschutzgebietes 8114-441 „Südschwarzwald“. Weiterhin liegt zwischen diesen beiden WEA auch das Waldbiotop Nr. 281133360024 (Heidelbeer-Buchenwald). Auch hier wird es so sein, dass durch die erforderliche Waldrodung und Bodenbefestigung im Bereich der WEA eine dauerhafte Zerstörung oder zumindest eine erhebliche Beeinträchtigung von Fauna und Flora und damit natürlich auch des Schutzzweckes erfolgen würde.
Die WEA 1 grenzt in jeweils ca. 250 m Entfernung an das westlich gelegene FFH Gebiet 8113-341 „Belchen“ und die dort inkludierten gesetzl. geschützten Biotope, sowie an eine südlich gelegene Bergmähwiese (gesetzl. geschütztes Offenlandbiotop). Nördlich liegt das Vogelschutzgebiet 8114-441 „Südschwarzwald“.
Weitere Erläuterungen zu den Auswirkungen auf Flora und Fauna:
Die Schutzgebiete incl. Biotope tangieren sowohl Wald als auch Offenland. Im Wald sind durch die erforderlichen großflächigen Rodungen (mind. 10.000 m² je Anlage zzgl. der Zuwegungen) und die topografiebedingt erforderlichen massiven Erdbewegungen, sowie die Bodenverdichtungen, die unmittelbare Zerstörung und Beeinträchtigung von Lebensräumen deutlich sichtbar und deshalb auch im Vorfeld gut vorstellbar.
Weniger deutlich sichtbar und deshalb auch weniger vorstellbar – da nicht unmittelbar durch Eingriffe betroffen – sind jedoch die Beeinträchtigung der z.B. in 200 oder 250 m Entfernung zu den WEA gelegenen Offenlandflächen. Hierbei handelt es sich in der Regel um die extensiv genutzten Weidfelder und Bergmähwiesen – meist Allmendflächen, die auch Alleinstellungsmerkmal des Biosphärengebietes sind und gleich mehrere Schutzgebietskategorien aufweisen. Diese sind überwiegend auch als prioritäre Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie ausgewiesen und Lebensraum vieler seltener und vom Aussterben bedrohter Pflanzen und Tiere (v.a. Vögel und Insekten). Auch wenn die WEA nur mit mehr oder weniger Abstand angrenzen und die Flächen deshalb nicht direkt tangieren (ggf. mit Ausnahme der der Zuwegung), wären besonders seltene und geschützte Vögel sowie Insekten durch die unmittelbare Nähe der riesigen Rotoren massiv gefährdet. Deshalb wären auch für diese nicht tangierten Offenlandflächen die Auswirkungen von WEA dramatisch.
Resümee:
Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit naturverträglicher Energieerzeugung sind im Falle des Windparks „Lailehöhe“ – selbst wenn nur 2 oder 3 Windräder gebaut würden – die negativen Auswirkungen durch die erforderlichen Eingriffe in unmittelbarer Nähe zu den vielen und hochkarätigen Schutzgebietsflächen gegenüber dem Nutzen völlig unverhältnismäßig! Bedingt durch die Topografie müssen im Vergleich zu vielen Gebieten an flacheren Standorten die Eingriffe in die Natur zudem erheblich größer und aufwändiger ausfallen.
Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb das Gebiet „Lailehöhe“ für die Ausweisung als Windenergie-Vorranggebiet überhaupt in Erwägung gezogen wurde.
Ein Zitat von Reinhold Messner (ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments für die Grünen und Extrembergsteiger) bringt es auf den Punkt:
„Alternative Energien sind sinnlos, wenn sie genau das zerstören, was man durch sie schützen will: die Natur!“
Links zu den genannten Schutzgebieten und -kategorien:
Naturpark Südschwarzwald:
https://www.naturpark-suedschwarzwald.de
Biosphärengebiet Schwarzwald:
https://www.biosphaerengebiet-schwarzwald.de/
Naturschutzgebiet „Utzenfluh“:
https://de.wikipedia.org/wiki/Utzenfluh
Naturschutzgebiet „Wiedener Weidberge“:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedener_Weidberge
Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“:
Natura 2000:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt5/ref56/natura2000
Gesetzlich geschützte Biotope: